Einführung #
Eltern haben von Gesetzes wegen zahlreiche Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu reduzieren. Dies geschieht durch Frei- und Pauschbeträge sowie das Absetzen von Ausgaben.
Frei- und Pauschbeträge bestimmen, ab welcher Höhe ein bestimmtes Einkommen versteuert wird, bzw. bis zu welcher Höhe es nicht versteuert wird. Das zu versteuernde Einkommen reduziert sich. Geht es um das Absetzen von der Steuer, betrifft dies die Ausgabenseite.
Das Finanzamt hilft bei der Frage weiter, ob und welche Möglichkeiten Eltern bei der Einkommenssteuer haben.
Absetzbeträge #
Folgende Posten können als Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden:
- 2/3 der Kinderbetreuungskosten bis 4.000 Euro Pro Kind pro Jahr,
- Betreuungskosten für Kinder mit Behinderungen, die sich nicht selbst unterhalten können,
- Schulgeld für begünstigte Privatschulen bis 5.000 Euro pro Kind pro Jahr,
- Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherungen für Kinder (als Sonderausgaben),
- Unterhalt für erwachsene Kinder bis zu bestimmten Grenzen.
Pausch- und Freibeträge #
Folgende Pausch- und Freibeträge können Eltern geltend machen:
- Kinderfreibetrag als Alternative zum Kindergeld,
- Ausbildungsfreibetrag für Eltern volljähriger Kinder in der Ausbildung, wenn die Eltern die Ausbildungskosten übernehmen und sie für das Kind Kindergeld erhalten oder der Kinderfreibetrag gilt,
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende,
- Kinderzulage,
- Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen, der auf die Eltern übertragen werden kann,
- Pflegepauschbetrag, der auf die Eltern übertragen werden kann.