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IReSA Rechtslexikon - Einführung

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  • IReSA Rechtslexikon – Was ist das?
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Einführung in das Recht für die Soziale Arbeit

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  • Einführung in die Grundlagen des Rechts
  • Juristische Arbeitsweise
  • Aufbau der Rechtsordnung
  • Aufbau und Strukturprinzipien des Sozialrechts
  • Willenserklärungen und Verträge
  • Geschäftsfähigkeit
  • Haftung und Schadensersatz
  • Personen und ihre Vertreter
  • Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz

Finanzielle Unterstützung

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  • Einführung
  • Bürgergeld
  • Wohngeld
  • Unterhaltsvorschuss
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  • Mutterschaftsgeld
  • Landeserziehungsgeld
  • Kinderbetreuungskosten

Krankheit und Behinderung

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  • Kinder mit Behinderung
  • Eltern mit Erkrankungen
  • Eltern mit Behinderung

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

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  • Arbeitsrecht
  • Steuervorteile für Eltern

Familienrecht I - Verwandtschaft und Abstammung

2
  • Mutterschaft und Vaterschaft
  • Verwandtschaft und Schwägerschaft

Familienrecht II - Elterliche Sorge und Umgangsrecht

3
  • Sorgerecht I – Inhaber und Inhalt der elterlichen Sorge, Entzug und Beschränkung
  • Sorgerecht II – Trennung und Scheidung, weitere Konstellationen
  • Umgangsrecht

Familienrecht III - Vormundschaft, Pflegschaft, Adoption

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  • Vormundschaft und Pflegschaft
  • Adoption

Kinder- und Jugendhilferecht I - Kindeswohlgefährdung

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  • Aufgaben des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung
  • Aufgaben freier Träger bei Kindeswohlgefährdung

Kinder- und Jugendhilferecht II - Leistungen, Verfahren

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  • Einführung
  • Kitaplatz und Kindertagespflege
  • Eingliederungshilfe
  • Hilfe für junge Volljährige
  • Hilfen zur Erziehung
  • Mutter / Vater / Kind-Einrichtung
  • Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
  • Wunsch- und Wahlrecht
  • Hilfeplanung und Verfahren

Kinder- und Jugendhilferecht III - Finanzierung und Aufsicht

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  • Betriebserlaubnis und Aufsicht
  • Rechtliches Dreieck
  • Finanzierung in der Jugendhilfe
  • Finanzierung in der Eingliederungshilfe

Eingliederungshilferecht I - Grundlagen, Anspruchsvoraussetzungen

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  • Aufgaben der Verfahrenslotsinnen und -lotsen
  • Aufbau und Strukturprinzipien des Sozialrechts
  • Grundbegriffe und Prinzipien des Teilhaberechtes
  • Junge Menschen mit Behinderung
  • Anspruchsvoraussetzungen des SGB IX
  • Anspruchsvoraussetzungen des SGB VIII
  • Anspruchsvoraussetzungen im sonstigen Teilhaberecht

Eingliederungshilferecht II - Leistungen der Eingliederungshilfe

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  • Einführung in das Leistungsrecht der Eingliederungshilfe
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Eingliederungshilferecht III - Verfahren, Zuständigkeit und Koordinierung der Leistungen

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  • Verfahren nach SGB IX
  • Verfahren nach SGB VIII
  • Sachliche Zuständigkeit
  • Örtliche Zuständigkeit
  • Koordinierung der Leistungen
  • Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Datenschutz

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  • Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Sozialdatenschutz
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Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen

Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen

Nach § 20 SGB VIII haben Eltern in Notsituationen einen Anspruch auf Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes.

Voraussetzungen #

Der Anspruch besteht, wenn

  • ein Elternteil, der für die Betreuung des Kindes überwiegend verantwortlich ist, aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen ausfällt,
  • das Wohl des Kindes nicht anderweitig, insbesondere durch Übernahme der Betreuung durch den anderen Elternteil, gewährleistet werden kann,
  • der familiäre Lebensraum für das Kind erhalten bleiben soll und
  • Angebote der Förderung des Kindes in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege nicht ausreichen.

Lies: § 20 Abs. 1 SGB VIII

Von einer überwiegenden Verantwortung des Elternteils für die Betreuung des Kindes wird ausgegangen, wenn das Elternteil mehr als 50 % der Betreuung übernimmt. Ein Ausfall liegt nur bei einer vorübergehenden Verhinderung aus, bei einer dauerhaften Verhinderung kommen andere Hilfen in Betracht (etwa Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe). Ein Ausfall aus anderen zwingenden Gründen setzt voraus, dass der Ausfall für das Elternteil unvermeidbar ist. Darüber hinaus darf das Kindeswohl nicht anderweitig gewährleistet werden können. Das ist der Fall, wenn die Versorgung und Erziehung nicht von anderen Personen übernommen werden kann. Es kommt darauf an, ob die einspringende Person im Einzelfall geeignet ist, die Bedarfe des Kindes zu decken. Eines Erhalts des familiären Lebensraumes bedarf es dann, wenn das Kindeswohl dies erfordert. Der Erziehungs- und Betreuungsbedarf darf nicht vollständig durch Angebote in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege zu decken sein.

Inhalt der Leistung #

Liegen die Voraussetzungen vor, wird eine Betreuungskraft zur Unterstützung bereitgestellt bzw. werden die entsprechenden Kosten übernommen. Art und Umfang der Betreuung richten sich nach dem Bedarf im Einzelfall.

Lies: § 20 Abs. 2 SGB VIII

Rechtsfolge #

Liegen die Voraussetzungen vor, besteht ein Rechtsanspruch der Eltern.

Updated on 18. November 2024
Inhalt
  • Voraussetzungen
  • Inhalt der Leistung
  • Rechtsfolge

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Am Speicher 5
49090 Osnabrück
Tel 0541 5079 49-0

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