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IReSA Rechtslexikon - Einführung

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  • IReSA Rechtslexikon – Was ist das?
  • So geht’s

Einführung in das Recht für die Soziale Arbeit

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  • Einführung in die Grundlagen des Rechts
  • Juristische Arbeitsweise
  • Aufbau der Rechtsordnung
  • Aufbau und Strukturprinzipien des Sozialrechts
  • Willenserklärungen und Verträge
  • Geschäftsfähigkeit
  • Haftung und Schadensersatz
  • Personen und ihre Vertreter
  • Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz

Finanzielle Unterstützung

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  • Einführung
  • Bürgergeld
  • Wohngeld
  • Unterhaltsvorschuss
  • Kindergeld
  • Elterngeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Landeserziehungsgeld
  • Kinderbetreuungskosten

Krankheit und Behinderung

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  • Kinder mit Behinderung
  • Eltern mit Erkrankungen
  • Eltern mit Behinderung

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

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  • Arbeitsrecht
  • Steuervorteile für Eltern

Familienrecht I - Verwandtschaft und Abstammung

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  • Mutterschaft und Vaterschaft
  • Verwandtschaft und Schwägerschaft

Familienrecht II - Elterliche Sorge und Umgangsrecht

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  • Sorgerecht I – Inhaber und Inhalt der elterlichen Sorge, Entzug und Beschränkung
  • Sorgerecht II – Trennung und Scheidung, weitere Konstellationen
  • Umgangsrecht

Familienrecht III - Vormundschaft, Pflegschaft, Adoption

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  • Vormundschaft und Pflegschaft
  • Adoption

Kinder- und Jugendhilferecht I - Kindeswohlgefährdung

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  • Aufgaben des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung
  • Aufgaben freier Träger bei Kindeswohlgefährdung

Kinder- und Jugendhilferecht II - Leistungen, Verfahren

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  • Einführung
  • Kitaplatz und Kindertagespflege
  • Eingliederungshilfe
  • Hilfe für junge Volljährige
  • Hilfen zur Erziehung
  • Mutter / Vater / Kind-Einrichtung
  • Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
  • Wunsch- und Wahlrecht
  • Hilfeplanung und Verfahren

Kinder- und Jugendhilferecht III - Finanzierung und Aufsicht

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  • Betriebserlaubnis und Aufsicht
  • Rechtliches Dreieck
  • Finanzierung in der Jugendhilfe
  • Finanzierung in der Eingliederungshilfe

Eingliederungshilferecht I - Grundlagen, Anspruchsvoraussetzungen

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  • Aufgaben der Verfahrenslotsinnen und -lotsen
  • Aufbau und Strukturprinzipien des Sozialrechts
  • Grundbegriffe und Prinzipien des Teilhaberechtes
  • Junge Menschen mit Behinderung
  • Anspruchsvoraussetzungen des SGB IX
  • Anspruchsvoraussetzungen des SGB VIII
  • Anspruchsvoraussetzungen im sonstigen Teilhaberecht

Eingliederungshilferecht II - Leistungen der Eingliederungshilfe

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  • Einführung in das Leistungsrecht der Eingliederungshilfe
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Eingliederungshilferecht III - Verfahren, Zuständigkeit und Koordinierung der Leistungen

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  • Verfahren nach SGB IX
  • Verfahren nach SGB VIII
  • Sachliche Zuständigkeit
  • Örtliche Zuständigkeit
  • Koordinierung der Leistungen
  • Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Datenschutz

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  • Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Sozialdatenschutz
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Kinder mit Behinderung

Einführung #

Nach § 1 S. 2 SGB IX wird den besonderen Bedürfnissen von Kindern mit Behinderungen Rechnung getragen. Kind im Sinne dieser Vorschrift ist, wer noch nicht 18 Jahre alt ist. Auch für Jugendliche gilt diese Vorschrift deshalb. Die Regelung muss bei der Auslegung aller Vorschriften des Teilhaberechts von allen Rehabilitationsträgern während des gesamten Rehabilitationsprozesses beachtet werden.

Besonders hervorzuheben sind die Bereiche:

  • Kinderbetreuung,
  • Frühförderung,
  • Schule, Ausbildung und Studium.

Gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung  #

Nach § 4 Abs. 3 SGB IX sind Leistungen für Kinder mit Behinderungen oder für von Behinderung bedrohte Kinder so zu planen und zu gestalten, dass nach Möglichkeit Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden können. Die Rehabilitationsträger müssen im Rahmen der Infrastrukturplanung sicherstellen, dass eine hinreichendes Angebot an Angeboten für eine wohnortnahe und inklusive Betreuung verfügbar sind.

Von besonderer Bedeutung ist der Ausbau der notwendigen Infrastruktur und Angebote, um eine inklusive Beschulung sowie die Betreuung von Kindern im Vorschulter zu gewährleisten.

Die Rehabilitationsträger sind grundsätzlich an Entscheidungen des Schulrechtsträgers für eine Beschulung in einer Regelschule gebunden. Ein Kind mit Behinderungen kann nicht aus Kostengründen auf den Besuch einer Sonderschule verwiesen werden.

Lies: BSG, Urteil vom 23.08.2013 – B 8 SO 10/12 R, Rn. 22

Frühförderung #

§§ 42 Abs. 2 Nr. 2, 76 Abs. 2 Nr. 3, 79 SGB IX: Kinder, die noch nicht eingeschult sind, erhalten Leistungen der Frühförderung. Dabei handelt es sich um eine Komplexleistung aus Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur sozialen Teilhabe.

Teilhabe an Bildung #

Bei den Leistungen zur Teilhabe an Bildung sind Unterstützungsleistung zur Teilnahme am Schulunterricht von besonderer praktischer Bedeutung. Grundlage ist § 112 SGB IX.

Eingliederungshilfe #

Im Übrigen stehen Kindern und Jugendlichen alle Leistungen der Eingliederungshilfe zu, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Einen umfassenden Überblick finden Sie hier.

Updated on 12. November 2024
Inhalt
  • Einführung
  • Gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung 
  • Frühförderung
  • Teilhabe an Bildung
  • Eingliederungshilfe

Kontakt
IReSA gGmbH
Am Speicher 5
49090 Osnabrück
Tel 0541 5079 49-0

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