(Modul 1 – Sozialpädagogische Fachlichkeit)
Thema: Handlungskompetenz
→ Selbstbestimmung vs. Schutzpflicht, riskantes Verhalten in der Jugendhilfe.
Nadine ist 15 Jahre alt und lebt seit einem halben Jahr in einer Wohngruppe für Mädchen (§ 34 SGB VIII). Sie wurde nach mehreren Abbrüchen aus Pflegefamilien und Kriseneinrichtungen dort aufgenommen. Ihr Jugendamt beschreibt die Situation als „instabil, aber mit Entwicklungspotenzial“.
Nadine hat eine lange Geschichte von Beziehungsabbrüchen und Selbstverletzungen. Sie konsumiert gelegentlich Alkohol und Cannabis. In der Einrichtung verhält sie sich wechselhaft: An manchen Tagen sucht sie den Kontakt, zeigt Humor und Empathie; an anderen Tagen provoziert sie gezielt und verletzt verbal andere Jugendliche oder Mitarbeitende.
Besonders schwierig sind Situationen, in denen Nadine sich kontrolliert fühlt. Dann reagiert sie mit Rückzug oder Aggression. Wenn sie beispielsweise an ihre Ausgangszeiten erinnert wird, antwortet sie sarkastisch: „Ich geh, wann ich will – ihr seid doch nicht meine Eltern.“
Eines Abends kehrt sie deutlich verspätet in die Einrichtung zurück, wirkt angetrunken und aggressiv. Auf Ansprache reagiert sie mit Spott, beschimpft die Betreuerin und schließt sich in ihrem Zimmer ein. Am nächsten Morgen entschuldigt sie sich halbherzig: „War halt blöd gestern, aber ist doch nix passiert.“
Das Team ist gespalten: Einige fordern Konsequenzen – Einschränkung der Ausgänge, engere Kontrolle, klare Regeln. Andere warnen davor, Nadine damit zu verlieren, weil sie Grenzerfahrungen als Bestrafung interpretiert und dann vollständig in Verweigerung geht.
Die Bezugsbetreuerin steht vor einem praktischen Dilemma: Soll sie Nadine die Verantwortung für ihr Verhalten spüren lassen, um Eigenverantwortung zu fördern – oder stärker intervenieren, um den Schutzauftrag wahrzunehmen und Rückfälle zu verhindern?
Beim nächsten Hilfeplangespräch wird deutlich, dass Nadine sich selbst als „fast erwachsen“ sieht. Sie fordert mehr Freiheiten und weniger Kontrolle. Gleichzeitig berichtet die Schule von zunehmenden Fehlzeiten, und Nadine selbst gibt an, „eh keine Lust mehr auf Schule“ zu haben. Das Jugendamt drängt auf eine klare Struktur und pädagogische Konsequenz.
Das Team muss nun eine einheitliche Linie finden, wie mit Nadines Verhalten umgegangen wird – zwischen pädagogischer Beziehungsgestaltung, gesetzlichem Schutzauftrag und Förderung von Selbstständigkeit.
Pädagogische Leitfrage für die Qualifizierung:
Wie kann die pädagogische Fachkraft in Situationen wie dieser handlungskompetent agieren – also konsequent, verantwortungsvoll und beziehungsorientiert zugleich?
Bezug zum Curriculum:
- Handlungskompetenz: Abwägen zwischen Schutzauftrag (§ 8a SGB VIII), Selbstbestimmung und Förderung von Eigenverantwortung.
- Beteiligung und Teilhabe: Einbindung der Jugendlichen in die Konsequenzgestaltung, Förderung von Mitverantwortung.
- Sozialpädagogische Fachlichkeit: Professionelle Haltung in der Spannung zwischen Kontrolle und Beziehung.
- Recht: Aufsichtspflicht, Personensorge, Jugendschutz, Hilfeplanverfahren (§ 36 SGB VIII).
- Methoden: Konfliktgespräche, Ressourcenorientierung, pädagogische Grenzsetzung, Deeskalation und Teamabstimmung.