(Modul 1 – Sozialpädagogische Fachlichkeit)
Thema: Beteiligung und Teilhabe
→ Partizipation in Gruppenprozessen, Mitspracherecht und pädagogische Grenzen.
Mila ist zehn Jahre alt und lebt seit knapp einem Jahr in einer teilstationären Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII). Sie besucht die vierte Klasse einer Grundschule. Der Weg in die Jugendhilfe begann, als Lehrerinnen und die Schulsozialarbeiterin wiederholt auf Verhaltensauffälligkeiten hinwiesen: Mila reagierte aggressiv, verweigerte Aufgaben und zog sich bei Kritik komplett zurück.
Zu Hause lebt sie mit ihrer Mutter und dem Stiefvater. Der leibliche Vater hat kaum Kontakt. Die Mutter arbeitet im Schichtdienst, der Stiefvater ist häufig arbeitslos und neigt zu cholerischen Ausbrüchen. In der Familie herrscht eine wechselhafte Stimmung: Zeiten von Nähe und gemeinsamen Unternehmungen wechseln sich mit lautstarken Auseinandersetzungen ab.
In der Tagesgruppe zeigt Mila sich zunächst misstrauisch, lehnt Regeln und Strukturen ab. Nach einigen Wochen gelingt es ihr, einzelne Beziehungen aufzubauen, vor allem zu einer Betreuerin, der sie vertraut. Sie beteiligt sich gern an kreativen Angeboten, verweigert jedoch konsequent Hausaufgaben oder Gesprächsrunden. Häufig sagt sie: „Ich entscheide selbst, wann ich was mache.“
Im Team wird entschieden, Mila stärker in Alltagsentscheidungen einzubeziehen, um ihre Eigenverantwortung zu fördern. Sie darf z. B. selbst wählen, welche Aufgaben sie zuerst erledigt oder welche Freizeitangebote sie mitgestaltet. Anfangs wirkt das positiv: Mila beteiligt sich an Gruppengesprächen und schlägt neue Ideen für die Freizeitgestaltung vor. Doch nach einigen Wochen kippt die Stimmung. Mila besteht auf Sonderregeln, lehnt Entscheidungen der Gruppe ab und wirft den Betreuern vor, sie „nicht ernst zu nehmen“.
In einer Gruppensitzung verlässt sie wütend den Raum, weil ihr Vorschlag, eine bestimmte Aktivität zu machen, von den anderen Kindern überstimmt wurde. Später sagt sie: „Dann braucht ihr mich auch nicht mehr fragen, wenn ihr eh macht, was ihr wollt.“
Die pädagogischen Fachkräfte stehen vor einem Dilemma: Einerseits möchten sie Mila ernsthaft beteiligen und ihr Autonomiegefühl stärken. Andererseits erleben sie, dass sie Verantwortung teilweise nicht tragen kann und bei Gegenwind in alte Verhaltensmuster fällt. Einige Teammitglieder fordern, klare Grenzen zu setzen und Beteiligung stärker zu steuern. Andere sehen darin ein Risiko, Milas Mitbestimmung zu entwerten und ihr Vertrauen zu beschädigen.
Beim nächsten Hilfeplangespräch (§ 36 SGB VIII) soll Mila erstmals selbst teilnehmen. Die Frage ist, inwieweit sie altersangemessen auf dieses Gespräch vorbereitet und darin tatsächlich beteiligt werden kann, ohne sie zu überfordern.
Pädagogische Leitfrage für die Qualifizierung:
Wie kann Beteiligung so gestaltet werden, dass Kinder wie Mila ernsthaft einbezogen werden, ohne sie mit Verantwortung zu überfordern, die sie (noch) nicht tragen können?
Bezug zum Curriculum:
- Handlungskompetenz: Gestaltung von Beteiligungsprozessen in konflikthaften Situationen.
- Beteiligung und Teilhabe: Umsetzung von § 8 SGB VIII (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen) im Gruppenalltag und im Hilfeplanverfahren.
- Sozialpädagogische Fachlichkeit: Abgrenzung zwischen kindgerechter Mitbestimmung und pädagogischer Verantwortung.
- Recht: Beteiligungsrechte, Kindeswohl, Schutzauftrag.
- Methoden: Partizipative Gesprächsführung, kindgerechte Entscheidungsräume, Reflexion von Macht und Verantwortung in pädagogischen Beziehungen.