(Modul 1 – Sozialpädagogische Fachlichkeit)
Thema: Sozialpädagogische Fachlichkeit / Kinderschutz (§ 42 SGB VIII)
Marleen wird mit vier Jahren nach Hinweisen auf Gewalt in Obhut genommen. Sie spricht kaum, versteckt sich hinter Möbeln, reagiert panisch, wenn Männer in den Raum kommen.
In der Kinderschutzstelle arbeiten die Fachkräfte zunächst ausschließlich an Sicherheit und Vorhersehbarkeit. Marleen bekommt einen festen Tagesrhythmus, immer dieselbe Bezugserzieherin und ein Ritual, das ihren Tag einleitet und beendet.
Das Team beobachtet nonverbales Verhalten: Erstarrung, Rückzug, plötzliches Erstarren bei Geräuschen. Diese Beobachtungen werden dokumentiert, ohne Druck oder Interpretation. Erst nach drei Wochen spricht Marleen einen Satz: „Ich darf nichts sagen.“
Eine Fachkraft antwortet ruhig: „Hier darfst du alles sagen, und niemand wird böse.“
In den folgenden Wochen öffnet sich Marleen schrittweise. Fachkräfte, Jugendamt und Psychotherapeutin stimmen sich eng ab, um sie nicht zu überfordern.
Nach zwei Monaten kann sie erstmals unbefangen spielen.
Pädagogische Leitfrage:
Wie kann eine Fachkraft traumatisierte Kinder in der Schutzstelle stabilisieren, ohne durch Überforderung Retraumatisierung zu riskieren?
Bezug zum Curriculum (Modul 1):
- Handlungskompetenz: Krisenintervention und Stabilisierung.
- Sozialpädagogische Fachlichkeit: Trauma- und bindungssensibles Handeln.
- Recht: § 42, § 8a SGB VIII.
- Methoden: Struktur, Beobachtung, Schutzkonzept, interdisziplinäre Kooperation.