(Modul 1 – Sozialpädagogische Fachlichkeit)
Thema: Sozialpädagogische Fachlichkeit / Inobhutnahme § 42 SGB VIII
Kira wird mit fünf Jahren in eine Schutzstelle gebracht, nachdem sie im Kindergarten mit Hämatomen aufgefallen ist. Die Mutter verweigert zunächst Auskunft, der Lebensgefährte ist polizeibekannt.
In der Schutzstelle klammert Kira sich an niemanden, schreit nachts und fragt ständig: „Wann darf ich nach Hause?“ Sie spricht über „den Onkel“, bricht dann ab.
Das Team arbeitet nach traumapädagogischen Grundsätzen: feste Bezugsperson, klare Rituale, keine forcierten Gespräche. Ziel ist emotionale Sicherheit. Parallel läuft das Clearing über das Jugendamt.
Die Mutter ruft täglich an, verlangt Kiras Rückkehr. Das Team muss zwischen Kindeswohl, Elternrechten und emotionalem Druck vermitteln. In der Hilfeplankonferenz wird entschieden, dass Kira zunächst bleibt, begleitet durch Elternarbeit und therapeutische Unterstützung.
Nach acht Wochen spielt sie wieder, malt Bilder, lacht – ein Zeichen, dass Vertrauen entsteht.
Pädagogische Leitfrage:
Wie kann eine Fachkraft den Schutzauftrag wahrnehmen, ohne das Bedürfnis des Kindes nach Zugehörigkeit zu seinen Eltern zu ignorieren?
Bezug zum Curriculum (Modul 1):
- Handlungskompetenz: Stabilisierung nach Inobhutnahme.
- Sozialpädagogische Fachlichkeit: Bindungsarbeit im Krisenkontext.
- Recht: § 42, § 8a SGB VIII.
- Methoden: Trauma- und bindungsorientierte Strukturierung, Elternarbeit.