(Modul 1 – Sozialpädagogische Fachlichkeit)
Thema: Suchtverhalten
→ Drogenkonsum in der Wohngruppe, Motivationsarbeit, Schutzauftrag.
Kevin ist 16 Jahre alt und lebt seit einem Jahr in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung. Die Unterbringung erfolgte nach einer gescheiterten Rückführung in die Herkunftsfamilie. Vorher war er in mehreren Wohngruppen untergebracht, aus denen er jeweils wegen Regelverstößen oder aggressivem Verhalten ausgeschlossen wurde.
Kevin wuchs bei seiner Mutter auf. Der Vater ist alkoholabhängig und seit Jahren ohne Kontakt. Die Mutter hat eine neue Beziehung, die von Konflikten geprägt ist. Kevin brach den Kontakt weitgehend ab: „Ich hab da nix mehr verloren.“
In der Wohngruppe zeigt er sich anfangs charmant und kommunikativ, übernimmt kleine Aufgaben und hilft im Haushalt. Nach wenigen Monaten treten jedoch Auffälligkeiten auf: häufige Müdigkeit, gereizte Stimmung, Vermeidung von Gruppenaktivitäten. Bei einem Zimmercheck findet die Fachkraft leere Bierflaschen und Cannabisreste. Auf Ansprache reagiert Kevin mit Abwehr: „Ist mein Leben. Ich kiff halt ab und zu, besser als durchzudrehen.“
Das Team steht vor einer schwierigen Situation:
- Jugendschutz und Aufsichtspflicht verlangen klare Grenzen.
- Gleichzeitig soll die Beziehung nicht durch reine Kontrolle zerstört werden.
- Kevin verweigert Gespräche mit der Drogenberatungsstelle und zeigt keine Einsicht.
In der Schule häufen sich Fehlzeiten, Leistungsabfall und Konflikte. Ein Lehrer meldet, Kevin sei mehrmals „offensichtlich bekifft“ im Unterricht erschienen. Die Gruppe reagiert gespalten – einige Jugendliche bewundern seine Coolness, andere fühlen sich gestört.
Das Team erarbeitet ein pädagogisches Interventionskonzept:
- Klare Regelkommunikation – Drogenkonsum ist mit der Heimordnung unvereinbar.
- Verbindliche Gespräche – Motivierende Gesprächsführung (Motivational Interviewing) statt Konfrontation.
- Kooperation mit Fachstellen – Kontakt zur Drogenberatung und ggf. Jugendpsychiatrie.
- Belastungsreduktion – Tagesstrukturierung, Sportangebote, Vertrauensperson für Krisensituationen.
Kevin zeigt ambivalente Reaktionen: Einerseits will er „seinen Platz behalten“, andererseits hält er an seinem Konsum fest. Nach einem positiven Drogentest wird eine interne Vereinbarung getroffen: keine Ausgänge ohne Begleitung, Teilnahme an Einzelgesprächen, wöchentliche Reflexion im Hilfeplangespräch.
Einige Fachkräfte fordern Konsequenz („Er gefährdet die Gruppe“), andere plädieren für pädagogische Geduld: „Wenn wir ihn jetzt rausschmeißen, landet er auf der Straße.“ Das Jugendamt verlangt eine schriftliche Einschätzung zur Fähigkeit der Einrichtung, den Hilfebedarf weiterhin zu decken.
Kevin selbst sagt: „Ich will clean werden, aber ich schaff’s nicht allein.“
Die Frage bleibt: Wie weit reicht die pädagogische Verantwortung – und wo beginnt die therapeutische Grenze?
Pädagogische Leitfrage für die Qualifizierung:
Wie kann eine pädagogische Fachkraft in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung suchtgefährdete Jugendliche begleiten, ohne in therapeutische Rollen zu geraten – und dennoch wirksam handeln?
Bezug zum Curriculum:
- Handlungskompetenz: Umgang mit riskantem Verhalten, Krisenintervention, Balance zwischen Hilfe und Kontrolle.
- Beteiligung und Teilhabe: Einbeziehung des Jugendlichen in Zielvereinbarungen, Verantwortung für eigene Entscheidungen.
- Sozialpädagogische Fachlichkeit: Reflexion professioneller Grenzen, Haltungsarbeit im Spannungsfeld zwischen Akzeptanz und Schutzauftrag.
- Recht: Aufsichtspflicht, Schutzauftrag (§ 8a SGB VIII), Dokumentationspflicht, ggf. Mitteilungspflichten bei Drogenkonsum (§ 35 BtMG).
- Methoden: Motivierende Gesprächsführung, Risikoanalyse, individuelle Zielarbeit, Netzwerkarbeit mit Beratungsstellen und Schule.