(Modul 1 – Sozialpädagogische Fachlichkeit)
Thema: Krisenintervention & Selbstgefährdung
→ Suizidalität, Krisenplan, Selbstschutz der Fachkräfte, Kooperation mit Psychiatrie.
Jan ist 17 Jahre alt und lebt seit zwei Jahren in einer Jugendwohngruppe. Seine Vorgeschichte ist von Brüchen geprägt: frühe Vernachlässigung, Gewalt durch den Vater, mehrere Heimwechsel, depressive Phasen. Er hat eine psychiatrische Diagnose („emotionale Instabilität, depressive Symptomatik“) und nimmt unregelmäßig Medikamente.
In der Gruppe ist Jan meist unauffällig, zieht sich zurück, hört Musik, schreibt Texte. Er vermeidet Nähe, reagiert aber positiv auf klare Strukturen. In letzter Zeit verschlechtert sich sein Zustand: Schulabbruch, Isolation, Antriebslosigkeit. Er äußert wiederholt Sätze wie „Ich halt das alles nicht mehr aus“ oder „Ich wär lieber weg“.
Eines Abends findet die Nachtdienstkraft einen Abschiedsbrief in seinem Zimmer, aber Jan ist nicht da. Nach einer Stunde taucht er auf – betrunken, mit oberflächlichen Schnittverletzungen am Arm. Auf Ansprache reagiert er abweisend: „Ich wollte nur meine Ruhe.“
Das Team steht unter Schock. Nach Rücksprache mit der Leitung und dem Krisendienst wird Jan in die Notaufnahme gebracht. Nach zwei Tagen kehrt er in die Einrichtung zurück. Das Team muss nun handeln: Wie geht es weiter?
In einer Krisenkonferenz mit Jugendamt und Psychiatrie wird entschieden:
- Fortführung der Hilfe mit enger Begleitung,
- tägliche Sicherheitsgespräche,
- klare Kriseninterventionsstruktur (wer reagiert wann, wie, womit),
- feste Bezugsperson und enges Monitoring.
Das Team erlebt die Situation als emotional belastend. Einige Mitarbeitende fühlen sich verantwortlich und überfordert, andere reagieren mit Distanz: „Wir sind keine Klinik.“ In der Supervision wird deutlich, dass die Selbstfürsorge der Fachkräfte Teil des Krisenmanagements sein muss.
Jan stabilisiert sich langsam, zeigt wieder Interesse an Alltagsthemen und nimmt therapeutische Termine regelmäßiger wahr. Dennoch bleibt die Frage offen: Wie viel Kontrolle ist notwendig – und ab wann wird sie kontraproduktiv?
Pädagogische Leitfrage:
Wie kann eine Fachkraft in einer akuten Krisensituation bei suizidaler Gefährdung professionell, besonnen und rechtssicher handeln – ohne Beziehung, Selbstschutz und Verantwortung aus dem Blick zu verlieren?
Bezug zum Curriculum:
- Handlungskompetenz: Erkennen und Einschätzen von Krisen, Interventionsplanung, Notfallkommunikation.
- Beteiligung und Teilhabe: Einbindung des Jugendlichen in Sicherheitspläne und Nachsorge.
- Sozialpädagogische Fachlichkeit: Balance zwischen Empathie, Abgrenzung und Handlungssicherheit.
- Recht: Schutzauftrag (§ 8a SGB VIII), Schweigepflicht und Auskunftspflichten (§ 65 SGB VIII), Aufsichtspflicht, Kooperation mit ärztlichen und therapeutischen Diensten.
- Methoden: Kriseninterventionsplan, Sicherheitsgespräche, Gefährdungseinschätzung, Supervision, Selbstfürsorge der Fachkräfte.