(Modul 1 – Sozialpädagogische Fachlichkeit)
Thema: Sozialpädagogische Fachlichkeit / Kinderschutz (§ 42 SGB VIII)
Amira, 9, wurde nach einem Polizeieinsatz in Obhut genommen. Sie spricht kaum, zeigt Erstarrung und weicht Berührungen aus. In der Kinderschutzstelle verbringt sie Tage wortlos in einer Ecke.
Die Fachkraft entscheidet: kein Druck, keine Fragen zum Geschehen. Stattdessen klare Rituale, tägliche Begrüßung, feste Bezugsperson. Nach drei Wochen sagt Amira erstmals: „Hier ist es ruhig.“
In der Fallbesprechung wird deutlich, dass das Schweigen ein Schutzmechanismus ist. Fachliches Handeln bedeutet, Sicherheit zu schaffen, bevor man über Erlebnisse spricht.
Pädagogische Leitfrage:
Wie können Fachkräfte Kinder nach einer Inobhutnahme stabilisieren, wenn verbale Kommunikation (noch) nicht möglich ist?
Bezug zum Curriculum (Modul 1):
- Handlungskompetenz: Stabilisierung nach Trauma.
- Beteiligung: Wahrnehmung nonverbaler Signale.
- Recht: § 42 SGB VIII, § 8a SGB VIII.
- Methoden: Struktur, Bindungsaufbau, Trauma-Sensibilität.